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Jährliche Überprüfung:
Für die jährlich vorgeschriebe Überprüfung Ihres Fahrzeuges lt. §57a (Pickerl) können Sie jederzeit telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren. Wir sind zertifiziert, die Überprüfung an folgenden Fahrzeugen durchzuführen:
KFZ bis 3,5 t
Zugmaschinen
Einachs-
Tandem-